Impressum

cread Werbeagentur GmbH
Bielefelder Str. 547
32758 Detmold


Tel. +49 5232 987710

vertreten durch Andrea Haldorn
Handelregister Lemgo HRB 3666
USt.-ID-Nr.: DE 124 600 243

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der cread Werbeagentur GmbH, nachfolgend in Kurzform „cread” genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde” genannt. Änderungswünsche/abweichende Bedingungen durch den Kunden erfordern ein schriftliches Einverständnis. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Alle im Rahmen von Grafik-/Design-/Webaufträgen gestellten Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Werke/Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von cread weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. cread hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

1.2 cread überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes  vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. cread bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von cread. Bei Verstoß hiergegen hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

1.4. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.

2. Vergütung

2.1 Alle Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

2.2 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Bei dem Angebot handelt es sich, soweit nicht anders vereinbart, um einen Kostenrahmen, der nach Auftragsabschluss um  +/-10% abweichen kann. Grundlage für die Erstellung des Angebots ist ein Briefinggespräch, das mit dem Kunden geführt wird.

2.3 Liegt kein schriftliches Angebot vor, werden die von cread erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet. Die aktuell gültigen Stundenhonorare werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2.4 Rechnungen der Agentur sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

2.5 Bei länger andauernden Projekten behält sich cread die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

2.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von cread sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 1 Woche nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

2.7 Bei Zahlungsverzug, 1 Woche nach Erhalt der 2. Mahnung (Mahnungsdatum), sind Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten.

3. Sonderleistungen

3.1. Sonderleistungen, die im Briefing/der Auftragsbeschreibung nicht fixiert/besprochen wurden, wie z.B. zusätzliche Entwürfe, mehr als 2 vereinbarte Korrekturphasen, Druckabnahmen, Erwerb von Bild-Nutzungsrechten werden nach dem Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

3.2 Die Lieferung offener Daten ist kein Bestandteil eines Auftrags. Der Wert offener Daten (inkl. Archivierung) liegt außerhalb des erteilten Auftrags. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung gefertigt werden, verbleiben bei cread. cread schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung/das Endprodukt (i.d. Regel ein hochaufgelöstes pdf, individuell druckoptimiert), nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Wünscht der Kunde offene Daten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und angemessen, gesondert zu vergüten.

3.3 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von cread, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 cread ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung cread vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Kunden. Es steht cread frei, die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Kunden  weiterberechnet.

4.3 Für mangelhafte Leistung der Lieferanten haftet cread nicht.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 cread behält sich das Eigentum an den gelieferten (Werbe)-leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist cread zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Die Produktionüberwachung durch cread erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist cread berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.2. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden cread 1-10 einwandfreie Belege unentgeltlich überlassen. cread ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von cread.

7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Kunde.

7.4. Soweit cread notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen  Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von cread. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragsnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen.

7.5 Bei nicht verschuldetem Schaden an übergebenem Arbeitsmaterial wird keine Haftung übernommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8.2. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Text, Modelle, Muster, etc.) werden von cread unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

10. Datensicherheit, Datenschutz

10.1 Die Datensicherung obliegt dem Kunden. cread ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt cread keine Haftung.

10.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt cread keine Haftung.

10.3 Der Kunde versichert, daß er zur Verwendung aller Vorlagen/Texte/Bilder, die an cread übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde cread von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4 cread bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von cread nicht an Dritte weiter zu geben.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien, die nichtigen Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.

12.2 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, gilt der Sitz der cread Werbeagentur und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos eerfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der cread Werbeagentur als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls Ansprüche gegen den Kunden im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Stand: Dezember 2021